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Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer sehen sich seit Einführung des KonTraG im Jahre 1999 immer strenger werdenden Haftungsvorschriften ausgesetzt. Vor allem durch spektakuläre Haftungsfälle ist die gesamte Berufsgruppe in der öffentlichen Diskussion in negatives Licht gerückt worden. Vielfach wird die erbrachte Beratungsleistung u. a. auch von Mandanten kritisch hinterfragt und überprüft. Dieses mündet teilweise in berechtigte, häufiger aber auch in ungerechtfertigte Inanspruchnahmen. Auch bedingt durch eine stetig steigende Anspruchsmentalität sind die Schadenaufwendungen der Versicherer in den letzten Jahren stark gestiegen. |
Die Vermögensschaden-Haftpflichtver-
sicherer haben dieses zum Anlass genommen, die Beiträge für den Versicherungsschutz teilweise drastisch zu erhöhen. Besondere Beratungen erfordern häufig anzutreffende Tätigkeiten von Berufsträgern in Personalunion in verschiedenen Gesellschaften, die auch kapitalmäßig miteinander verbunden sein können. Unsere ständige Praxis ist es, für unsere Kunden werthaltigen und individuellen Versicherungsschutz in einem sehr guten Preis-/ Leistungsverhältnis zu verhandeln und sie dauerhaft zu begleiten. |
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