Insolvenzberater
Mit Einführung der Insolvenzordnung hat der Gesetzgeber
den Insolvenzverwaltern eine deutliche stärkere Position verschafft,
als sie noch unter den Regelungen der alten Konkursordnung gegeben war.
Im Falle der Betriebsfortführung sind
Insolvenzverwalter aber auch größeren Haftungsrisiken ausgesetzt. Hier
gilt – wie auch bei eingesetzten Gläubigerausschüssen – eine richtige
Einzelabsicherung pro Verfahren in Form von werthaltigem
Versicherungsschutz unter Einschluss der „kaufmännischen Risiken“.
Aus der Begleitung von zahlreichen großen und bedeutenden Verfahren
greifen wir auf eine große Erfahrung in der optimalen Absicherung der
Haftungsrisiken zurück. Dieses gilt in besonderem Maße auch für solche
Verfahren, die in „Eigenverwaltung“ betrieben werden.
Als besonderen Service bieten wir unseren Kunden auch die vollständige
Abwicklung von Problemfällen beim Versicherungsschutz der
Schuldnerrisiken.
