Insolvenzberater

Mit Einführung der Insolvenzordnung hat der Gesetzgeber den Insolvenzverwaltern eine deutliche stärkere Position verschafft, als sie noch unter den Regelungen der alten Konkursordnung gegeben war.

Im Falle der Betriebsfortführung sind Insolvenzverwalter aber auch größeren Haftungsrisiken ausgesetzt. Hier gilt – wie auch bei eingesetzten Gläubigerausschüssen – eine richtige Einzelabsicherung pro Verfahren in Form von werthaltigem Versicherungsschutz unter Einschluss der „kaufmännischen Risiken“.

Aus der Begleitung von zahlreichen großen und bedeutenden Verfahren greifen wir auf eine große Erfahrung in der optimalen Absicherung der Haftungsrisiken zurück. Dieses gilt in besonderem Maße auch für solche Verfahren, die in „Eigenverwaltung“ betrieben werden.

Als besonderen Service bieten wir unseren Kunden auch die vollständige Abwicklung von Problemfällen beim Versicherungsschutz der Schuldnerrisiken.