Insolvenzverwalter
Insolvenzverwalter sind im Fall der
Betriebsfortführung - auch im neuen Schutzschirmverfahren des ESUG
(Gesetz
zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen - 01.03.2012) -
besonders großen Haftungsrisiken ausgesetzt. Dieses gilt ebenso für vorläufige Gläubigerausschüsse.
Besonders wichtig hier:
die richtige Einzelabsicherung je
Verfahren unter Einschluss der sog.
"kaufmännischen
Risiken"
Wir bieten Ihnen;
die
vollständige Abwicklung von
Problemfällen beim Versicherungsschutz
der
Schuldnerrisiken
Versicherungsschutz
aus der Tätigkeit
im Rahmen des § 61 InsO.
Aus der Begleitung von zahlreichen, sehr umfänglichen und bedeutenden Verfahren greifen wir auf eine große Erfahrung in der optimalen Absicherung der Haftungsrisiken zurück. Dieses gilt in besonderem Maße auch für solche Verfahren, die in „Eigenverwaltung“ betrieben werden.
Aus der Begleitung von zahlreichen, sehr umfänglichen und bedeutenden Verfahren greifen wir auf eine große Erfahrung in der optimalen Absicherung der Haftungsrisiken zurück. Dieses gilt in besonderem Maße auch für solche Verfahren, die in „Eigenverwaltung“ betrieben werden.
