Notare
Für Notare gilt eine besondere Haftungssituation:
Neben einer unbeschränkten Haftung
für verursachte Vermögensschäden - bei einer 30 jährigen
Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aus ihrer Tätigkeit – dürfen
sie ferner ihre Haftung nicht begrenzen. Damit kommt der Höhe der
ausreichenden Versicherungssumme eine entscheidende Bedeutung zu.
Werthaltigen Versicherungsschutz bieten wir unseren Notarkunden in Form
der „laufenden“ Police, als auch in der Absicherung von
haftungsträchtigen Einzelmandaten.
