Notare

Für Notare gilt eine besondere Haftungssituation:
Neben einer unbeschränkten Haftung für verursachte Vermögensschäden - bei einer 30 jährigen Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aus ihrer Tätigkeit – dürfen sie ferner ihre Haftung nicht begrenzen. Damit kommt der Höhe der ausreichenden Versicherungssumme eine entscheidende Bedeutung zu.

Werthaltigen Versicherungsschutz bieten wir unseren Notarkunden in Form der „laufenden“ Police, als auch in der Absicherung von haftungsträchtigen Einzelmandaten.