Treuhänder

Die Tätigkeiten von Treuhändern unterliegen im Einzelfall besonderen Haftungsregelungen.

Nicht jede Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung beinhaltet den erforderlichen Versicherungsschutz, um die in dem jeweiligen
Mandat innewohnende Haftung abzusichern.

Für unsere Kunden bieten wir eine richtige Einzelabsicherung je Treuhandmandat in Form
von werthaltigem Versicherungsschutz nach vorhergehender umfänglicher und individueller Risikoanalyse.